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WORKSHOP - Extremposing
Ein Workshop mit nicht alltäglichen Posen.
LANDSCHAFTSFOTOGRAFIE
z.B. Bastei in der Sächsischen Schweiz
SHOOTING AM POOL
Aktshootings am Pool von einer Finca in Ibiza
STÄDTESHOOTINGS
z.B. Fashionshootings in Rom oder in anderen Metropolen Europas (Berlin, Budapest, Prag, St. Petersburg, Mailand, Paris, London usw.).
LOCATIONSHARING - Altes Volksbad in Nürnberg
Locationsharing mit eigenem Model z.B. im alten Jugendstilbad in Nürnberg.
STÄDTESHOOTINGS IN LONDON
Geführtes Städteshooting in London (Streetfotografie, Architektur, Sehenswürdigkeiten, Sakralbauten und HDR) plus Modelsharing
LOST PLACES
Verlassene Orte, wie z.B. Industrie- und Fabrikanlagen mit Genehmigung
STÄDTESHOOTINGS IN PARIS
Geführtes Städteshooting in Paris (Streetfotografie, Architektur, Sehenswürdigkeiten, Sakralbauten und HDR) plus Modelsharing
MAKROFOTOGRAFIE
Kleine Dinge ganz groß z.B. Insekten
STÄDTESHOOTINGS IN BUDAPEST
Geführtes Städteshooting in Budapest (Streetfotografie, Architektur, Sehenswürdigkeiten, Sakralbauten und HDR) plus Modelsharing

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend soll die Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer bzw. Kunde (Auftraggeber) und Topfotoevents verbindlich geregelt werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.



1. Gegenstand

Gegenstand von Topfotoevents ist das Angebot und die spätere Durchführung von Veranstaltungen rund um die Fotografie. Diese sind Workshops, Locationsharings und Modelsharings, Fotowochenenden, Fotoreisen, Einzelcoachings sowie Firmen- bzw. Gruppenseminare. Die Zielgruppe sind alle fotografisch interessierten Personen.


2. Geltung

2.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle Leistungen und Angebote von Topfotoevents, gleich in welcher Form oder in welchem Medium.
2.2 Wenn der Teilnehmer den AGB widersprechen will, so muss er dies in der Schriftform bei der Anmeldung im Feld „Bemerkungen“ angeben.
2.3 Abweichenden Bedingungen von Teilnehmern werden hiermit widersprochen und erlangt keine Gültigkeit sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen in Schriftform getroffen werden.
2.4 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen in Schriftform getroffen werden.
2.5 Wer sich zu einem Angebot von Topfotoevent als Teilnehmer anmeldet erkennt diese AGB (Stand 01.10.2012) an.


3. Nebenabreden

Alle Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen durch Topfotoevents schriftlich anerkannt werden.


4. Vertragspartner

Vertragspartner für die Veranstaltungen von Topfotoevents sind Frank Rademacher und/oder Olaf Fingerle.


5. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Anmeldeformular auf der Webseite (www.topfotoevents.de). Dem Teilnehmer wird seine Anmeldung zunächst automatisch durch das Eventsystem per E-Mail bestätigt. Durch den Zugang einer weiteren zeitnahen Bestätigungsmail der Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Topfotoevents als Veranstalter über die Teilnahme an der gewählten Veranstaltung zustande. Weiterhin wird die Zahlung der Veranstaltungsgebühr fällig. Einen Anspruch auf einen festen Teilnehmerplatz besteht erst nach Eingang der Veranstaltungsgebühr.


6. Persönlichkeitsrechte

Bei Veranstaltungen von Topfotoevents können evtl. für unsere Eigenwerbung Ton-, Video-, Film- und/oder Fotoaufnahmen angefertigt werden, die Teilnehmer zeigen – so genannte „making off“. Der Teilnehmer stimmt der späteren Verwendung dieses Materials durch Topfotoevents ausdrücklich zu und verzichtet in diesen Fall auf das Recht am eignen Bild. Sollte ein Teilnehmer dennoch aus irgendwelchen Gründen gegen eine Veröffentlichung sein, so kann dieser einen entsprechenden Widerruf seiner Anmeldung im Feld „Bemerkungen“ angeben.

7. Anrecht und Widerrufsrecht von Teilnehmern

7.1 Unser Rabattsystem oder Gutscheine sind nicht übertragbar oder kommen bar zur Auszahlung.
7.2 Jeder Teilnehmer hat ein Anrecht das die Veranstaltung so aufgeführt wird, wie sie durch Topfotoevents angeboten werden. Bei Fernbleiben oder Abbruch der Teilnahme hat der Teilnehmer kein Anrecht auf die Erstattung der Veranstaltungsgebühr.
7.3 Es besteht kein Anrecht vom Teilnehmer
a) auf die Durchführung einer Veranstaltung.
b) auf die Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Dozenten/Veranstaltungsleiter.
c) bei Workshops auf ein bestimmtes Model.
Topfotoevents wird immer bemüht sein, die Veranstaltungen, wie ausgeschrieben, durchzuführen.
7.4 Ein Widerruf durch den Teilnehmer ist ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung stattgefunden hat und damit die Leistung von Topfotoevents bereits erbracht wurde.
7.5 Nach Zustandekommen des Vertrages durch die Anmeldung ist grundsätzlich ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich.
7.6 Wenn ein Teilnehmer später aus persönlichen Gründen nicht am gebuchten Veranstaltungstermin teilnehmen kann, so ist die Teilnahme an einem anderen Termin möglich, wenn die Mindestteilnehmerzahl von dieser Veranstaltung dadurch nicht unterschritten wird. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Anmeldung auf eine andere Ersatzperson zu übertragen, dies bedarf jedoch immer einer entsprechenden Absprache mit Topfotoevents.


8. Voraussetzungen für die Teilnahme

8.1 Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung (Größe, Alter, Gesundheitszustand) voraus. Nur wer zum Zeitpunkt der Veranstaltung Volljährig ist erfüllt die Voraussetzungen zur Teilnahme. Nach erfolgter Buchung ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, dass er die vorgegebenen Mindestvoraussetzungen erfüllt. Eine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
8.2 Sollte im Rahmen einer Veranstaltung Model(s) von Topfotoevents zur Verfügung stehen, so unterzeichnet jeder Teilnehmer den Modelvertrag von Topfotoevents.
8.3 Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Evtl. muss der Teilnehmer vorher noch zusätzlich eine Haftungsübernahmeerklärung unterschreiben (z.B. Locationsharings)


9. Teilnehmerzahl

9.1 Viele Veranstaltungen enthalten eine maximale und minimale Teilnehmerzahl. Die Teilnehmerzahl wird nach ermessen des Veranstalters festgesetzt. Sollte die maximale Teilnehmerzahl nach Ermessen des Veranstalters überschritten werden, entscheidet die zeitliche Reihenfolge der Zahlungseingänge über die Teilnahme.
9.2 Für viele Veranstaltung muss auch eine Mindestteilnehmerzahl erreicht werden, damit sie aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt stattfinden kann. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so findet diese Veranstaltung im Regelfall auch nicht statt.
9.3 Sollte trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl die Veranstaltung durchgeführt werden, so kann Topfotoevents bei gleicher Veranstaltungsgebühr die Veranstaltungsdauer kürzen oder den Veranstaltungsablauf anpassen.
9.4 Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer gegenüber Topfotoevents bestehen nicht.


10. Schlechtwetterregelung

Manche Veranstaltung hängen leider auch vom Wetter ab. Grundsätzlich versuchen wir witterungsbedingte Absagen zu vermeiden. Änderungen vom Ablauf der Veranstaltung liegen ausschließlich im Entscheidungsbereich von Topfotoevents. Bei Nichtdurchführung der Veranstaltung aufgrund dieser Umstände wird nach einer Alternative gesucht.


11. Leistungsänderung und Rücktrittsrecht von Topfotoevents

11.1 Topfotoevents kann nicht ohne besonderen Grund von Veranstaltungen zurücktreten.
11.2 Inhaltliche Abweichungen und Änderungen bei Veranstaltungen nach Buchung erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und den Sinn der Veranstaltung nicht signifikant beeinträchtigen. Änderungen werden dem Teilnehmer nach Kenntniserlangung durch Topfotoevents mitgeteilt.
11.3 Bei der Durchführung der Veranstaltung steht es dem Veranstaltungsleiter frei, den Inhalt den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmer anzupassen, sofern das Ziel der Veranstaltung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
11.4 Ein Rücktritt von Topfotoevents erfolgt dann, wenn
a) die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
b) Models kurzfristig ausfallen und nicht durch andere Models ersetzt werden können.
c) ein Geschäftspartner von Topfotoevents kurzfristig eine Absage erteilt.
d) der Veranstaltungsleiter ausfällt


12. Kündigungsrecht von Topfotoevents gegenüber einem Teilnehmer

12.1 Topfotoevents oder der Veranstaltungsleiter kann aus wichtigem Grund einem Teilnehmer fristlos kündigen,
a) wenn dieser Teilnehmer den Ablauf einer Veranstaltung stört
b) wenn dieser Teilnehmer trotz Ermahnung gegen die Hausordnungen oder Auflagen der jeweiligen Location verstößt
c) wenn die Fortsetzung der Veranstaltung mit diesem Teilnehmer aus bestimmten Gründen für andere Teilnehmer oder Models unzumutbar ist.
12.2 Bei besonders starkem Fehlverhalten eines Teilnehmers bedarf es keiner vorherigen Ermahnung. Bei und nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung durch Topfotoevents oder dem Veranstaltungsleiter erfolgt keine Kostenerstattung.


13. Datenschutz

Die zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers können gespeichert werden. Topfotoevents verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


14. Urheberrecht

Alle Inhalte dieser Webseite sowie die eingesetzte Software unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Ohne schriftliche Einverständniserklärung von Topfotoevents dürfen keine Inhalte dieser Webseite (z.B. Lehrmaterialien, Handouts, Texte, Fotos, Videos usw.) durch andere für kommerzielle Zwecke genutzt, geändert, vermietet, verkauft, vertreiben oder umgestaltet werden.


15. Gewährleistungsausschluss zur Nutzung der Website

Die Nutzung dieser Website und das herunterladen von Inhalten und damit evtl. im Zusammenhang stehende Schäden oder Beeinträchtigungen an Ihrem Computersystem oder sonstigen technischen Geräten erfolgt auf eigenes Risiko. Dies betrifft auch den Verlust von Daten.


16. Haftung

16.1 Topfotoevents ist bemüht, für alle Veranstaltungen richtige Informationen zur Verfügung zu stellen. Dennoch übernimmt Topfotoevents keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
16.2 Topfotoevents haftet nicht für Schäden, die von Teilnehmern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder durch das nicht einhalten von Vorgaben verursacht werden. Den Nachweis muss im Streitfall der Teilnehmer führen.
16.3 Sollte eine Veranstaltung von Topfotoevents nicht stattfinden zu der der Teilnehmer bereits im Vorfeld die Veranstaltungsgebühr bezahlt hat wird ihm ein Alternativtermin angeboten oder er bekommt die komplette Veranstaltungsgebühr zurückerstattet.
16.4 Rückerstattungen von Veranstaltungsgebühren können in der Regel nur per Rücküberweisung auf das Bankkonto erfolgen.
16.5 Topfotoevents haftet nicht für entstandene zusätzliche Kosten z.B. für Flugtickets, Übernachtung, Arbeitsausfall, Modelhonorar usw..
16.6 Topfotoevents haftet nicht für entgangenen Gewinn oder Ansprüche


17. Rechtswahl und Gerichtsstand

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Veranstaltungen im Ausland.
17.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen immer zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
17.3 Gerichtsstand ist Koblenz.


18. Salvatoresche Klausel

18.1 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der AGB ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen sollte.
18.3 In einem Streitfall verpflichten sich beide Parteien die ungültige Bestimmung durch eine dem ursprünglichen Sinn entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.